Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung gibt es im Vorfeld einiges zu beachten und zu regeln. Hierzu gehört auch eine vollumfängliche Sammlung von Dokumenten, die vom Verkäufer an den Käufer zu übergeben sind. Zu diesen Dokumenten einer Eigentumswohnung gehören unter anderem der Grundbuchauszug, Steuerbelege sowie Grundrisspläne der Immobilie. Darüber hinaus sollte bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt werden.
Das Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe der Eigentumswohnung ist es von Bedeutung, dass der Zustand der Wohnung nebst der Nebenräume in einem Protokoll dokumentiert wird. Dies ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer nützlich. Derartige Vorlagen für ein Übergabeprotokoll findet man im Internet beispielsweise bei den Fachverbänden. Ein solches Protokoll dient auch als Bestätigung, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten wurden. Dieses Schriftstück dokumentiert ebenfalls, welche Dokumente der Käufer vom Verkäufer erhalten hat. Mittels des Protokolls und der darin aufgeführten Unterlagen kann der Verkäufer nachweisen, dass er seiner Übergabeverpflichtung nachgekommen ist. Gerade bei möglichen Mangelhaftungen nach erfolgter Übergabe kann dies bedeutsam sein.
14 wichtige Dokumente für den Kauf einer Eigentumswohnung - Eine Checkliste
Folgende Unterlagen gehören zu einer Eigentumswohnung und sollten bei Übergabe vorhanden sein:
-
Lageplan oder Flurkarte
-
Grundrisszeichnungen der Wohnung
-
Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheide
-
Baubeschreibung der Wohnungseigentumsanlage
-
Wohn- und Nutzflächenberechnung
-
Nachweise von Instandhaltung, Modernisierungen oder Sanierungen, die vor dem Kauf erfolgten sowie Informationen über anstehende, größere Sanierungen
-
Energieausweis
-
Kopien von Versicherungspolicen (Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung)
-
Teilungserklärung der Gemeinschaft (regelt die Miteigentumsanteile und die Kostenverteilung)
-
Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
-
Hausgeldabrechnungen der vergangenen 3 Jahre aus denen die Kosten ersichtlich sind
-
aktuell gültiger Wirtschaftsplan
-
Haus- oder Gemeinschaftsordnung
-
bei einer vermieteten Wohnung der Mietvertrag
Ist schon eine Einladung zur bevorstehenden Eigentümerversammlung vorhanden, gehört auch diese mit zu den übergebenden Unterlagen.
Hat der Verkäufer die Wohnung geerbt, sollte eine beglaubigte Testamentsabschrift sowie die Niederschrift der Testamentseröffnung den notwendigen Dokumenten angehören.